Beratung

Kostenfreie Beratung  nach § 37


Sind Sie zur Pflegeberatung verpflichtet?


Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind nach § 37 Absatz 3 SGB XI zu einer persönlichen Beratung verpflichtet.


Hier ist eine schneller Überblick zur persönlichen Orientierung:


  • Pflegegrad 1: nicht vorgeschrieben aber halbjährlich möglich
  • Pflegegrad 2 & 3: 1 x pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 & 5: 1 x pro Vierteljahr


Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürztoder sogar ersatzlos gestrichen werden. Unsere gute Nachricht für Sie, wir kümmern uns um alles.


Nutzen Sie folgende Leistungen:


  • Direkte Organisation eines persönlichen Beratungstermins
  • Qualifizierte Pflegeberatung einfach bei Ihnen zu Hause
  • Garantierte kostenlose Abrechnung durch Ihre Pflegekasse

So hilft die Beratung Ihnen weiter:


Die Pflegeberatung ist aus gutem Grund verpflichtend, sie hilft, unterstützt und sorgt ganz direkt für Ihre Entlastung. Folgende Ziele sollen durch die Beratung erreicht werden:

  • Einschätzung der Pflegesituation
  • Persönliche Beratung und Hilfestellung
  • Erarbeitung von Lösungsansätzen für vorhandene Probleme
  • Aufzeigen eventuell unbekannter Möglichkeiten  
  • Sicherstellen der Qualität der Pflege
Qualifiziertes
Personal
Höchste
Standards
Individuelles Versorgungskonzept
Ganzheitliche
Sichtweise
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